Heiraten in Thailand
Die Ehe kann in Thailand beim Meldeamt, aber auch in Ihrem Hotel, in den Bergen oder direkt am Strand geschlossen werden.
Ihr Hotel bitten Sie ganz einfach, mit dem zuständigen Meldeamt ein Arrangement zu treffen. Der zuständige Urkundsbeamte kommt also zu Ihnen.
Vor der Heirat
Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine individuelle und ausführliche, unverbindliche Beratung. Wir beschaffen die für Ihre Heirat in Thailand erforderlichen Konsularbescheinigungen bei der Deutschen bzw. Österreichischen Botschaft Bangkok.
Unsere Mitarbeiter vor Ort lassen Ihre Konsularbescheinigungen nach Abholung bei der Botschaft beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigen.
Nach erfolgter Überbeglaubigung erfolgt der Versand – wahlweise zu Ihnen nach Hause oder direkt an Ihr Hotel in Thailand.
Nach der Heirat
Für die Registrierung Ihrer in Thailand geschlossenen Ehe in Deutschland bzw. Österreich benötigen Sie die im Zuge der Heirat in Thailand ausgestellten Nachweise, und zwar die Heiratsurkunde und das Heiratsprotokoll – legalisiert und übersetzt.
In unserer Funktion als vereidigte Übersetzer fertigen wir Ihnen die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen der beiden Dokumente.
Unsere Mitarbeiter in Bangkok übernehmen die Legalisation von Heiratsurkunde und Heiratseintrag bei der Deutschen Botschaft (für deutsche Staatsbürger) bzw. die Überbeglaubigung beim Thailändischen Außenministerium und der Österreichischen Botschaft (für österreichische Staatsbürger).
Wir senden Ihnen die legalisierten und übersetzten Unterlagen dann direkt an Ihre Anschrift, so dass Sie diese nur noch dem Standesamt vorlegen müssen.